Wiki · Richtlinie (EU) 2023/970
EU-Entgelttransparenzrichtlinie verständlich umsetzen.
Ein öffentliches Manual für Arbeitgeber in Deutschland und Österreich: Pflichten, Fristen, Auskunftsrechte, Pay-Gap-Reporting, gemeinsame Entgeltbewertung, Datenschutz und praktische Umsetzung.
Vertiefung
Artikel zur Richtlinie im Detail.
Einzelne Pflichten, Fristen und der Stand der nationalen Umsetzung – Artikel für Artikel aufbereitet.
Artikel: 11
Grundlagen
Was die Richtlinie regelt und bis wann.
- Grundlagen
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 im Überblick
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 regelt: Geltungsbereich, Entgeltbegriff, Transparenzpflichten, Auskunftsrechte, Berichtspflichten und Sanktionen.
- Fristen
Fristen und Zeitplan der Entgelttransparenzrichtlinie
Alle Fristen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Umsetzungsfrist 7. Juni 2026, erste Entgeltberichte 2027, Staffelung nach Unternehmensgröße bis 2031.
- Sanktionen
Sanktionen, Schadenersatz und Beweislast nach der Entgelttransparenzrichtlinie
Welche Folgen Verstöße gegen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie haben: Schadenersatz ohne Obergrenze (Art. 16), Beweislast beim Arbeitgeber (Art. 18), Verjährung von mindestens drei Jahren (Art. 21), Geldbußen (Art. 23) und öffentliche Aufträge (Art. 24).
Pflichten
Was Arbeitgeber konkret tun müssen.
- Gleichwertige Arbeit
Gleichwertige Arbeit und Stellenbewertung nach Art. 4 und 6
Was gleichwertige Arbeit nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bedeutet, welche Kriterien Art. 4 vorgibt, was Art. 6 zur Offenlegung der Entgeltkriterien verlangt und wie eine belastbare Stellenbewertung aufgebaut ist.
- Recruiting
Entgelttransparenz im Recruiting: Pflichten nach Art. 5
Art. 5 der Entgelttransparenzrichtlinie im Recruiting: Entgeltspanne vorab offenlegen, Verbot der Gehaltsfrage, geschlechtsneutrale Ausschreibungen – und die österreichische Praxis.
- Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht nach Art. 7: Ablauf, Fristen, Praxis
Auskunftsrecht nach Art. 7 der Entgelttransparenzrichtlinie: Wer anfragen darf, was zu beantworten ist, die Zwei-Monats-Frist und wie Arbeitgeber den Prozess aufsetzen.
- Reporting
Berichtspflichten nach Art. 9: Wer was wann melden muss
Berichtspflichten der Entgelttransparenzrichtlinie: Schwellenwerte ab 100 Beschäftigten, Kennzahlen, Fristen 2027/2031, Rolle der Arbeitnehmervertretung.
- Abhilfe
Gemeinsame Entgeltbewertung nach Art. 10: Der 5-%-Trigger
Wann Art. 10 der Entgelttransparenzrichtlinie eine gemeinsame Entgeltbewertung auslöst: 5%-Gap, objektive Rechtfertigung, Sechs-Monats-Frist und Ablauf mit der Arbeitnehmervertretung.
Länder
Stand der nationalen Umsetzung.
- Österreich
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Österreich
Stand der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Österreich: geltendes Recht (GlBG, Einkommensberichte), der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums und was Arbeitgeber jetzt tun sollten.
- Deutschland
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland
Stand der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland: geltendes Entgelttransparenzgesetz, Empfehlungen der Expertenkommission, Rechtsprechung des BAG und was Arbeitgeber jetzt tun sollten.
- Rechtsvergleich
Entgelttransparenz in Österreich und Deutschland im Vergleich
Entgelttransparenz-Recht im Vergleich: GlBG und Einkommensbericht in Österreich, EntgTranspG in Deutschland und was die EU-Richtlinie in beiden Ländern ändert.
Kein Artikel passt zu Ihrer Suche. Versuchen Sie einen anderen Begriff.
Richtlinie in vier Blöcken
Von Geltungsbereich bis Abhilfe.
Die Richtlinie ist fachlich breit. Für die Umsetzung hilft eine Ordnung nach Geltungsbereich, Transparenzpflichten, Auskunft/Reporting und Korrektur-/Datenschutzpflichten.
- 01Geltungsbereich · wer und was
Wann die Richtlinie greift und was als Entgelt zählt
Drei Grundpfeiler bestimmen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und wie Vergleiche zu denken sind.
- Art. 2Alle Arbeitgeber sind betroffen
Die Richtlinie gilt für private und öffentliche Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bewerberinnen und Bewerber. Nicht jede Pflicht gilt ab derselben Unternehmensgröße.
- Art. 3Entgelt ist breit definiert
Zu berücksichtigen sind Grundentgelt, variable Bestandteile, Boni, Zulagen, Sachleistungen, Überstunden, Equity und sonstige geldwerte Vorteile.
- Art. 4Gleiche und gleichwertige Arbeit
Vergleiche müssen auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen.
- Art. 2
- 02Transparenz · vor und während Beschäftigung
Recruiting offenlegen, Kriterien dokumentieren
Transparenz beginnt vor dem Arbeitsvertrag und setzt sich in nachvollziehbaren Entgeltkriterien fort.
- Art. 5Transparenz im Recruiting
Bewerbende erhalten Einstiegsentgelt oder Entgeltspanne sowie ggf. Tarif- und Kollektivvertragsangaben. Fragen nach bisherigem Entgelt sind untersagt.
- Art. 6Entgeltkriterien offenlegen
Kriterien für Entgelt, Entgelthöhen und Entgeltentwicklung müssen leicht zugänglich, objektiv und geschlechtsneutral sein.
- Art. 5
- 03Auskunft & Berichte · wer wann was
Auskunftsrechte und Berichtspflichten
Jede beschäftigte Person darf nachfragen; größere Arbeitgeber berichten regelmäßig.
- Art. 7Auskunftsrecht innerhalb von zwei Monaten
Beschäftigte können individuelle Entgelthöhe und Durchschnittsentgelte nach Geschlecht für gleiche oder gleichwertige Arbeit verlangen.
- Art. 9Berichtspflichten nach Größe
250+ jährlich ab 07.06.2027, 150-249 alle drei Jahre ab 07.06.2027, 100-149 alle drei Jahre ab 07.06.2031.
- Art. 7
- 04Schutz · Korrektur & Datenschutz
Wenn Lücken auftreten und wie Daten geschützt sind
Die Richtlinie verlangt nicht nur Transparenz, sondern Konsequenzen bei Abweichungen und DSGVO-konforme Verarbeitung.
- Art. 10Gemeinsame Entgeltbewertung
Bei mindestens 5% Gap in einer Gruppe, fehlender objektiver Rechtfertigung und fehlender Korrektur binnen sechs Monaten ist eine gemeinsame Bewertung erforderlich.
- Art. 12Datenschutz und Zweckbindung
Entgeltdaten sind DSGVO-konform zu verarbeiten. Re-Identifizierungsrisiken müssen begrenzt und Daten nur für Equal-Pay-Zwecke genutzt werden.
- Art. 10
Was davon erledigt die Software?Zur Pflichten-Checkliste →
FAQ
Häufige Fragen zur Entgelttransparenz.
Die Antworten orientieren sich an der EU-Baseline. Nationale Umsetzungsgesetze können zusätzliche Details, Verfahren und Sanktionen festlegen.
Was ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970?
Die Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber zu mehr Transparenz über Entgelt, Entgeltkriterien, Auskunftsrechte, Pay-Gap-Reporting und Abhilfemaßnahmen bei geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden.
Welche Arbeitgeber sind betroffen?
Grundsätzlich betrifft die Richtlinie private und öffentliche Arbeitgeber. Einzelne Pflichten hängen von Größe, Land, Arbeitnehmervertretung und nationaler Umsetzung ab.
Wann müssen Unternehmen nach Art. 9 berichten?
Nach EU-Baseline berichten Arbeitgeber mit 250+ Beschäftigten jährlich ab 07.06.2027, mit 150-249 Beschäftigten alle drei Jahre ab 07.06.2027 und mit 100-149 Beschäftigten alle drei Jahre ab 07.06.2031.
Was löst eine gemeinsame Entgeltbewertung nach Art. 10 aus?
Relevant wird sie bei einer Entgeltlücke von mindestens 5% in einer Arbeitnehmergruppe, wenn die Lücke nicht objektiv gerechtfertigt und nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird.
Wie unterstützt Entgelt-Transparenz.at die Umsetzung?
Die Plattform verbindet Jobbewertung, Beschäftigtenkategorien, Vergütungsdaten, Recruiting-Checks, Auskunftsersuchen, Pay-Gap-Analysen, Reporting, Remediation und Audit Trail.
Bereit für transparente Vergütung?
Sehen Sie, wie Ihr Unternehmen die Anforderungen der Entgelttransparenz strukturiert umsetzen und laufend dokumentieren kann.