EU-Entgelttransparenz einfach umsetzen

Entgelttransparenz.
Von der Richtlinie bis zum Nachweis.

Software für Arbeitgeber, HR und Compliance

Entgeltstrukturen analysieren, gleichwertige Arbeit bewerten, Pay Gaps erkennen, Berichtspflichten erfüllen und Maßnahmen dokumentieren – in einer zentralen Plattform.

RL (EU) 2023/970

Module der Plattform

  • EntgeltlückenanalyseArt. 9, 10 · Median · 5-%-Schwelle
  • BerichtswesenArt. 9 · Berichtsjahr 2026
  • AbhilfemaßnahmenArt. 10 · Faktoren · Budget · Anpassung
  • BeschäftigtenanfragenArt. 7 · Antwort binnen 2 Monaten
  • Einstellungs-ComplianceArt. 5 · Entgeltspanne für Bewerbende

Echte App-Screenshots

Wie die gesetzlichen Anforderungen in konkrete App-Funktionen übersetzt werden.

Die Screenshots zeigen einen Demo-Mandanten. Für Österreich gilt bis zur finalen nationalen Umsetzung: EU-Richtlinie, bestehendes GlBG und die spätere österreichische Ausgestaltung müssen getrennt bewertet werden.

  1. Anforderung

    Art. 9 verlangt Kennzahlen zum Entgeltgefälle – gesamt, im Median, bei variablen Bestandteilen und je Beschäftigtenkategorie.

    Erfüllung in der App

    Die Analyse zeigt Median- und Durchschnittslücke, variable Vergütung und eine Heatmap je Kategorie; Kategorien über 5 % werden hervorgehoben.

  2. Anforderung

    Art. 10 verlangt bei Lücken ab 5 %, die nicht objektiv gerechtfertigt sind, eine gemeinsame Entgeltbewertung.

    Erfüllung in der App

    Für jede auffällige Vergleichsgruppe wird entschieden: Begründung dokumentieren oder Abhilfe starten. Bestehende Fälle werden verknüpft statt doppelt angelegt.

  3. Anforderung

    Art. 9 verlangt den regelmäßigen Bericht an die zuständige Stelle – vollständig und nachvollziehbar.

    Erfüllung in der App

    Die Berichtszentrale bündelt Berichtspakete wie den Behördenbericht, den Export und die historischen Berichtszyklen mit Fälligkeit und Status.

  4. Anforderung

    Art. 10 verlangt, nicht gerechtfertigte Entgeltunterschiede in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung zu beheben.

    Erfüllung in der App

    Die Fallübersicht zeigt aktive Fälle, die Lücke je Kategorie, den Status der gemeinsamen Bewertung, die Frist und die verantwortliche Person.

  5. Anforderung

    Die gemeinsame Entgeltbewertung umfasst unter anderem die Gründe für die Unterschiede und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung.

    Erfüllung in der App

    Jede Fallakte hält Lückenkennzahl, Begründungsbewertung, Frist und Verantwortung fest; Maßnahmen, Zeitverlauf und Dokumente liegen in eigenen Reitern.

  6. Anforderung

    Beschäftigte haben ein Auskunftsrecht über das eigene Entgelt und Vergleichswerte; Antworten müssen binnen zwei Monaten und nachvollziehbar erfolgen.

    Erfüllung in der App

    Die App zeigt offene und überfällige Anfragen und führt durch vier Schritte: Beschäftigte verknüpfen, Vergleichsgruppe prüfen, Antwort freigeben, Versand dokumentieren.

  7. Anforderung

    Auf Anfrage müssen Arbeitgeber schriftlich die individuelle Entgelthöhe und die Durchschnittsentgelte der Vergleichsgruppe nach Geschlecht mitteilen.

    Erfüllung in der App

    Die Anfrageakte zeigt Frist, Zuständigkeit und Status und stellt individuelles Entgeltniveau und Vergleichsgruppe mit Kriterien- und Datenstand für die Antwort bereit; Workflow, Protokoll und Notizen liegen in eigenen Reitern.

  8. Anforderung

    Art. 5 verlangt rechtzeitige Information über Einstiegsentgelt oder Entgeltspanne und verbietet Fragen zur Entgelthistorie.

    Erfüllung in der App

    Jede Ausschreibung wird vor der Veröffentlichung auf Entgeltspanne, geschlechtsneutrale Sprache und das Verbot von Fragen zur Entgelthistorie geprüft.

  9. Anforderung

    Die Umsetzung betrifft HR, Compliance, Recht, Management und Arbeitnehmervertretung – alle brauchen dasselbe Verständnis der Pflichten.

    Erfüllung in der App

    Im Wissensbereich erklärt die App die Richtlinie, zeigt, welche Rolle welchen Prozessschritt übernimmt, und ordnet die Artikel den Funktionsmodulen zu.

Entgeltlücke-Analyse mit Median- und Durchschnittslücke, Lücke bei variabler Vergütung, Kategorien über 5 % und Heatmap je Beschäftigtenkategorie.
01 · Entgeltlückenanalyse · Art. 909

Umsetzungsstand

Die Frist ist abgelaufen. Die nationalen Gesetze kommen.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ihre Vorgaben bis 7. Juni 2026 in nationales Recht zu übernehmen. Erste Staaten haben das getan, Österreich und Deutschland arbeiten an ihren Gesetzen. Für Unternehmen ist das keine Atempause: Wer sich jetzt vorbereitet, erfüllt die Pflichten ab dem ersten Tag.

Alle Fristen im Überblick →

Stand: 15. September 2026. Grundlage: Richtlinie (EU) 2023/970, Mitteilungen des Deutschen Bundestags, Berichte des ORF und nationale Amtsblätter. Inhalte noch nicht beschlossener Entwürfe können sich ändern. Keine Rechtsberatung.

Warum jetzt2026ist das Bezugsjahr der ersten Entgeltberichte

Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten berichten nach der Richtlinie erstmals bis 7. Juni 2027 – über das Kalenderjahr 2026. Entgeltkriterien, Stellenbewertung und belastbare Daten brauchen Vorlauf.

Die Daten entstehen jetzt

Länder im Überblick

  • ÖsterreichEntwurf in Abstimmung

    Das Arbeitsministerium hat am 6. Juni 2026 einen Gesetzentwurf in die Regierungskoordinierung gegeben; eine Regierungsvorlage liegt noch nicht vor. Laut Medienberichten sind Einkommensberichte ab 100 Beschäftigten und Verwaltungsstrafen bis 60.000 € bei wiederholten Verstößen vorgesehen.

    Quellen: ORF, 7. Juni 2026 · ORF, 6. August 2026

  • DeutschlandGesetzentwurf ausstehend

    Laut Bundesregierung sind die Vorarbeiten abgeschlossen (Juli 2026), ein Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor. Medienberichte nennen ein Gesetz im Jahr 2027. Bis dahin gilt das Entgelttransparenzgesetz von 2017.

    Quellen: Bundestag, 16. Juli 2026 · Bundestag, 9. September 2026 · taz, 1. Juni 2026 · EntgTranspG

  • Weitere EU-StaatenErste Gesetze in Kraft

    Fristgerecht umgesetzt haben etwa Italien, die Slowakei und Malta; Griechenland folgte im Juli 2026. In den Niederlanden und in Finnland beraten die Parlamente. Einen Aufschub der Frist lehnt die EU-Kommission ab.

    Quellen: Slowakei · Italien · Malta · Griechenland · Niederlande · Finnland · EU-Kommission

Was bei Verstößen droht

  • Art. 23Sanktionen und Geldbußen

    Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen einschließlich Geldbußen vorsehen – auch für wiederholte Verstöße.

  • Art. 16Schadenersatz ohne Obergrenze

    Betroffene erhalten vollen Ersatz, einschließlich Nachzahlung von Entgelt und Boni sowie Verzugszinsen.

  • Art. 18Beweislast beim Arbeitgeber

    Wer Transparenzpflichten verletzt, muss im Streitfall beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt.

Pakete

Drei Pakete. Ein Ziel: nachweisbare Umsetzung.

Die Pakete orientieren sich an Datenmenge, Organisationskomplexität und gewünschter Governance. In der Demo klären wir, welcher Umfang für Ihre Vorbereitung sinnvoll ist.

  • Basis

    Entgelttransparenz strukturiert vorbereiten.

    Bis 49 Beschäftigte

    Für kleine Arbeitgeber, die Stellen, Kriterien und Auskunftsvorbereitung sauber strukturieren wollen.

    2.490 EUR/ Jahr

    249 EUR / Monat

    • Stellenarchitektur & Bewertung
    • Einstellungs-Compliance
    • Entgeltkriterien
    • Auskunftsvorbereitung
    • Vergütungsdaten & HR-Import
    • Änderungsprotokoll
  • Professional

    Empfohlen

    Die Richtlinie operativ umsetzen.

    Bis 249 Beschäftigte

    Für Unternehmen, die Entgeltanalyse, Berichtsvorbereitung und Maßnahmenmanagement verbinden wollen.

    4.490 EUR/ Jahr

    449 EUR / Monat

    • Alles aus Basis
    • Beschäftigtenkategorien
    • Gender-Pay-Gap-Analyse
    • Berichte, Finalisierung & Export
    • Maßnahmenmanagement
    • Betriebsratszugang
  • Enterprise

    Entgelttransparenz für komplexe Organisationen.

    Unbegrenzte Beschäftigte

    Für komplexe Organisationen mit mehreren Rechtsträgern, zentraler Anmeldung und individuellen Anbindungen.

    Individuelles Angebot

    Monatspreis auf Anfrage

    • Alles aus Professional
    • Mehrere Rechtsträger
    • Regelwerk je Land
    • SSO-Login
    • Anbindung auf Anfrage
Alle Pakete vergleichen →

Richtlinieninformation

Was fordert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Die Antworten orientieren sich an der EU-Baseline. Nationale Umsetzungsgesetze in Deutschland und Österreich können Details, Verfahren und Fristen ergänzen.

Was fordert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Die Richtlinie soll den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit stärken. Im Zentrum stehen Transparenz vor und während des Arbeitsverhältnisses, Auskunftsrechte, Berichtspflichten und stärkere Durchsetzungsmöglichkeiten.

Ab wann gilt die Richtlinie?

Die Richtlinie ist in Kraft; Mitgliedstaaten müssen sie bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Die ersten Berichtstermine sind nach EU-Baseline nach Unternehmensgröße gestaffelt. Nationale Umsetzungsgesetze können Details ergänzen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Bestimmte Transparenz- und Auskunftsthemen betreffen grundsätzlich Arbeitgeber unabhängig von der Größe. Regelmäßige Berichtspflichten beginnen nach EU-Mindeststandard ab 100 Beschäftigten, mit unterschiedlichen Fristen für 100-149, 150-249 und 250+ Beschäftigte.

Welche Daten brauchen Unternehmen?

Praktisch relevant sind Stellen- und Rolleninformationen, Kriterien für gleiche oder gleichwertige Arbeit, Grundentgelt, variable Bestandteile, Arbeitszeit/FTE, Beschäftigtengruppen und dokumentierte Begründungen für objektive Unterschiede.

Was bedeutet gleiche oder gleichwertige Arbeit?

Vergleichbarkeit entsteht nicht nur über gleiche Jobtitel. Entscheidend sind nachvollziehbare Kriterien wie Anforderungen, Kompetenzen, Verantwortung, Belastungen und Arbeitsbedingungen sowie weitere jobbezogene Faktoren.

Was passiert bei Entgeltlücken?

Die Richtlinie sieht vor, dass auffällige Entgeltunterschiede analysiert und durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien erklärt oder mit Maßnahmen bearbeitet werden. Die konkrete nationale Ausgestaltung ist zu beachten.

Wie hilft Software bei der Umsetzung?

Software ersetzt keine Rechtsberatung, unterstützt aber bei der strukturierten Umsetzung: Daten konsolidieren, Stellen bewerten, Entgeltlücken analysieren, Auskünfte und Berichte vorbereiten und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.

Bereit für transparente Vergütung?

Sehen Sie, wie Ihr Unternehmen die Anforderungen der Entgelttransparenz strukturiert umsetzen und laufend dokumentieren kann.

Kontakt

Fragen zur Umsetzung? Schreiben Sie uns.

Ob Demo, Paketwahl oder Datenvorbereitung – wir melden uns persönlich und klären, wie Entgelt-Transparenz.at zu Ihrem Unternehmen passt.

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.