Rechtliches · Hauptvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.002.09.2026B2B

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform Entgelt-Transparenz.at. Sie gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B).

Entgelt-Transparenz.at (SaaS) · FDM Software GmbH, Adelheid-Popp-Gasse 8/2/57, 1220 Wien · FN 678054 p, Handelsgericht Wien, UID ATU83270238 · Telefon: +43 1 928 444 21 · E-Mail: kontakt@entgelt-transparenz.at · Plattform: Entgelt-Transparenz.at / app.entgelt-transparenz.at

Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FDM Software GmbH („FDM“) und ihren Kunden über die Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Plattform Entgelt-Transparenz.at („Plattform“) einschließlich aller Module, Add-ons, Schnittstellen, Dokumentationen und Supportleistungen.

1.2

Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts („Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des KSchG ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Registrierung, dass er als Unternehmer handelt. FDM ist berechtigt, den Nachweis der Unternehmereigenschaft (insbesondere Firmenbuchauszug oder UID) zu verlangen. Stellt sich heraus, dass der Kunde Verbraucher ist, ist FDM zum Rücktritt berechtigt.

1.3

Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn FDM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

1.4

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen oder Enterprise-Vertrag, (2) in datenschutzrechtlichen Fragen der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO („AVV“), sofern keine ausdrücklich abweichende datenschutzrechtliche Individualvereinbarung getroffen wurde, (3) diese AGB, (4) Leistungsbeschreibung und Methodenhinweise (Anlage 1), (5) Dokumentation und Handbuch.

Begriffe

Kundendaten
alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform einbringen, insbesondere Beschäftigten-, Stellen-, Bewertungs- und Vergütungsdaten sowie daraus in der Plattform erzeugte Auswertungen, Berichte und Dokumente.
Ergebnisse
alle von der Plattform berechneten oder generierten Kennzahlen, Analysen, Hinweise, Fristen, Pflichtenlisten, Berichtsentwürfe, Auskunftsentwürfe und Textvorschläge.
Nutzer
natürliche Personen, denen der Kunde einen Zugang zur Plattform einräumt (z. B. HR, Compliance, Legal, Betriebsrat, Führungskräfte, Beschäftigte).
Tarif
das vom Kunden gebuchte Leistungspaket samt Beschäftigtenobergrenze, Funktionsumfang und Add-ons gemäß Preisliste oder Angebot.
Richtlinie
Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen.

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1

FDM stellt dem Kunden die Plattform für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif, der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung bzw. Bestellseite und – bei individuell vereinbarten Leistungen – dem jeweiligen Angebot.

3.2

Die Plattform ist ein Werkzeug zur Organisation, Berechnung und Dokumentation. Sie ist kein Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsdienst und ersetzt keine solche Beratung. FDM erbringt keine rechtliche Prüfung der Daten, Einstufungen, Bewertungen oder Ergebnisse des Kunden und schuldet keinen bestimmten rechtlichen, wirtschaftlichen oder behördlichen Erfolg (insbesondere nicht die Erfüllung gesetzlicher Berichts-, Auskunfts- oder Transparenzpflichten des Kunden).

3.3

Geschuldet ist die Bereitstellung des vereinbarten Funktionsumfangs in der jeweils aktuellen Version. Berechnungsmethoden, fachliche Erläuterungen und technische Hinweise können in der Produktdokumentation beschrieben werden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Beratung, Schulung, Datenbereinigung, Einrichtung, individuelle Anpassungen und Integrationen nicht Vertragsgegenstand und werden gesondert angeboten.

Rechtsstand, Methodik und Verantwortung für Ergebnisse

4.1

Rechtsstand. Die Plattform berücksichtigt die darin bezeichneten rechtlichen Grundlagen nach dem jeweils angegebenen Rechtsstand. Gesetzliche Anforderungen, behördliche Vorgaben und deren Auslegung können sich ändern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse vor rechtsverbindlicher Verwendung anhand des auf ihn anwendbaren Rechts zu prüfen oder prüfen zu lassen.

4.2

Methodik. Berechnungen und Auswertungen beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Daten, Zuordnungen, Bewertungen, Konfigurationen und den in der Plattform verwendeten Berechnungsparametern. Soweit Parameter konfigurierbar sind, ist der Kunde für deren sachgerechte Auswahl verantwortlich. Statistische Hinweise, Ursachenanalysen und Rechtfertigungshinweise der Plattform stellen keine rechtliche Bewertung dar.

4.3

Datenverantwortung. Die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Kundendaten liegt ausschließlich beim Kunden. Ergebnisse sind nur so verlässlich wie die zugrunde liegenden Kundendaten und Einstellungen. Fehler in Importdateien, Zuordnungen zu Stellen und Kategorien, Vollzeitäquivalenten, Entgeltbestandteilen, Geschlechtsangaben oder Stichtagen führen zu fehlerhaften Ergebnissen, für die FDM nicht einsteht.

4.4

Prüf- und Freigabepflicht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Ergebnisse vor ihrer Verwendung gegenüber Dritten (insbesondere Behörden, Monitoringstellen, Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerbern, Arbeitnehmervertretungen, Gerichten, Öffentlichkeit) fachlich und rechtlich zu prüfen, die in der Plattform vorgesehenen Freigabe- und Review-Schritte zu durchlaufen und die Ergebnisse als eigene Erklärung zu verantworten. Ergebnisse sind Entwürfe und Arbeitshilfen des Kunden, nicht Erklärungen von FDM.

4.5

Entscheidungen. Alle Entscheidungen über Stellenbewertungen, Vergleichsgruppen, Rechtfertigungsgründe, Entgeltanpassungen, Abhilfemaßnahmen, Berichtsinhalte, Antworten auf Auskunftsersuchen, Stellenausschreibungen und die Einbindung der Arbeitnehmervertretung trifft und verantwortet ausschließlich der Kunde.

4.6

Keine Zusicherung der Rechtskonformität. Aussagen in der Plattform, in der Dokumentation oder im Marketing wie „compliant“, „richtlinienkonform“, „erfüllt“ oder ähnliche Statusangaben sind Ergebnis einer technischen Prüfung nach hinterlegten Regeln und stellen keine Zusicherung der Rechtskonformität dar.

Vertragsschluss, Testphase, Tarife

5.1

Der Vertrag kommt durch Online-Registrierung und Buchung eines Tarifs, durch Annahme eines Angebots von FDM oder durch Freischaltung eines Kontos durch FDM zustande.

5.2

Testphase. FDM kann eine kostenlose Testphase von vierzehn (14) Tagen mit dem Funktionsumfang des Tarifs Professional einräumen. Die Testphase endet automatisch; es entsteht keine Zahlungspflicht, sofern der Kunde nicht aktiv einen kostenpflichtigen Tarif bucht. Personenbezogene Daten dürfen während der Testphase nur verarbeitet werden, wenn zuvor der Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen wurde; andernfalls dürfen ausschließlich anonymisierte oder synthetische Testdaten verwendet werden.

Endet die Testphase ohne anschließende Buchung, kann der Kunde personenbezogene Kundendaten noch für dreißig (30) Tage abrufen bzw. exportieren. Anschließend werden diese nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht.

5.3

Tarifgrenzen. Für einzelne Tarife können Nutzungsgrenzen gelten. Diese ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Tarifbeschreibung, Bestellseite oder dem individuellen Angebot. FDM ist berechtigt, die Einhaltung dieser Grenzen technisch durchzusetzen.

5.4

Add-ons. Soweit FDM Zusatzmodule anbietet, werden diese nach der jeweils geltenden Preisliste oder dem individuellen Angebot gesondert gebucht und abgerechnet und können, soweit nicht anders vereinbart, unabhängig vom Haupttarif gekündigt werden.

Pflichten des Kunden

6.1

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der Kundendaten in der Plattform berechtigt ist, insbesondere dass eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht, Beschäftigte gemäß Art. 13/14 DSGVO informiert sind und – soweit erforderlich – Arbeitnehmervertretungen eingebunden wurden (z. B. nach ArbVG, insbesondere §§ 96, 96a ArbVG bei Systemen, die Beschäftigtendaten auswerten).

6.2

Der Kunde vergibt Nutzerrollen und Berechtigungen ausschließlich nach dem Need-to-know-Prinzip, verwaltet Ein- und Austritte von Nutzern selbst und trägt die Verantwortung für alle Handlungen unter seinen Nutzerkonten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; ein Verdacht auf Missbrauch ist FDM unverzüglich zu melden.

6.3

Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen des gebuchten Tarifs und der Gesetze, insbesondere nicht zur Diskriminierung, zur unzulässigen Offenlegung von Einzelentgelten, zum Umgehen der Schutzmechanismen (z. B. Mindestgruppengrößen) oder zur Verarbeitung von Daten Dritter ohne Berechtigung.

6.4

Der Kunde ist für die gesetzlich oder betrieblich erforderliche Aufbewahrung seiner finalen Berichte, Nachweise und sonstigen Ergebnisse außerhalb der Plattform selbst verantwortlich.

6.5

Der Kunde ist für die Einhaltung der Vorgaben der Richtlinie und des auf ihn anwendbaren nationalen Rechts in seinem Unternehmen verantwortlich, insbesondere für Fristen, Berichtspflichten, Auskunftspflichten, Vorgaben zu Stellenausschreibungen sowie – in Österreich – die Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes und – in Deutschland – des Entgelttransparenzgesetzes und des jeweiligen Umsetzungsrechts der Richtlinie.

Nutzungsrechte

7.1

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform für eigene interne Geschäftszwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Konzernunternehmen dürfen nur bei entsprechender Tarifvereinbarung (Multi-Entity) einbezogen werden.

7.2

Nicht gestattet sind insbesondere die Nutzung für Dritte (Service-Bureau, Beratungsdienstleistung für Dritte ohne Zustimmung von FDM), das Reverse Engineering, das automatisierte Auslesen, die Weitergabe von Zugängen und die Nutzung zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts, jeweils soweit nicht zwingendes Recht – insbesondere gesetzlich zwingende Rechte zur Herstellung von Interoperabilität – etwas anderes vorsieht.

7.3

Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, Methodik, Regelwerken, Wissensinhalten und Dokumentation verbleiben bei FDM. Der Kunde bleibt Inhaber der Kundendaten. FDM darf Kundendaten ausschließlich zur Vertragserfüllung verwenden. Darüber hinaus darf FDM streng anonymisierte, aggregierte Daten ohne Möglichkeit der Re-Identifizierung des Kunden oder einzelner Personen zur Verbesserung der Plattform verwenden. Solche anonymisierten Aggregatdaten sind keine personenbezogenen Daten.

Entgelt, Zahlung, Preisänderungen

8.1

Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste bzw. Bestellseite oder, bei individuell vereinbarten Leistungen, aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.2

Die Entgelte sind im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

8.3

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie Mahnkosten nach § 458 UGB. Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung und Nachfrist von vierzehn (14) Tagen aus, darf FDM den Zugang sperren; die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Vor einer Sperre weist FDM auf die Folgen hin. Nach sechzig (60) Tagen ununterbrochener Sperre darf FDM den Vertrag außerordentlich kündigen.

8.4

Ein Tarifwechsel nach oben wird sofort wirksam und anteilig verrechnet; ein Wechsel nach unten wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

8.5

Die vereinbarten wiederkehrenden Entgelte sind wertgesichert. FDM ist berechtigt, die Entgelte einmal jährlich mit Wirkung zum 1. Jänner eines Kalenderjahres entsprechend der Veränderung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex oder eines an dessen Stelle tretenden Index anzupassen.

Maßgeblich ist die Veränderung des Index gegenüber der für die vorangegangene jährliche Anpassung maßgeblichen Indexzahl. Für die erstmalige Anpassung nach Vertragsschluss ist die bei Vertragsschluss für den jeweils geltenden Tarif zugrunde gelegte Indexbasis maßgeblich. FDM kann für sämtliche Kunden einen einheitlichen Referenzmonat und einen einheitlichen jährlichen Anpassungsstichtag festlegen. Die jeweils maßgebliche Indexbasis wird bei Vertragsschluss in der Preisliste, Bestellseite oder im individuellen Angebot ausgewiesen.

Die Anpassung erfolgt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Verminderung des Index. FDM informiert den Kunden vor Wirksamwerden der Anpassung in Textform. Die Wertsicherung nach dieser Ziffer gilt unabhängig von sonstigen Preisänderungen nach Ziffer 8.6.

8.6

FDM ist berechtigt, die Preise für einzelne Tarife oder Leistungen mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume allgemein zu ändern. FDM informiert betroffene Kunden mindestens drei (3) Monate vor Wirksamwerden einer Preiserhöhung in Textform. Der Kunde kann den Vertrag im Fall einer Preiserhöhung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. Bereits im Voraus bezahlte Abrechnungszeiträume bleiben unberührt.

Verfügbarkeit, Wartung, Support, Weiterentwicklung

9.1

FDM stellt die Plattform im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, höherer Gewalt sowie Störungen von Telekommunikations-, Hosting- oder sonstigen Vorleistungen auftreten. FDM wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit so durchführen, dass die Nutzung der Plattform möglichst wenig beeinträchtigt wird.

9.2

Supportanfragen können an kontakt@entgelt-transparenz.at gerichtet werden. Bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Entstörungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

9.3

FDM darf die Plattform weiterentwickeln sowie Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, sofern der wesentliche vertraglich vereinbarte Nutzungszweck erhalten bleibt. Änderungen aufgrund gesetzlicher, regulatorischer, sicherheitsbezogener oder technischer Anforderungen dürfen auch kurzfristig vorgenommen werden.

9.4

FDM trifft angemessene Maßnahmen zur Sicherung und Wiederherstellbarkeit der Plattformdaten. Einzelheiten ergeben sich aus dem AVV und den dort beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit, Sicherheit

10.1

Soweit FDM personenbezogene Kundendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der zwischen den Parteien abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO („AVV“), der Bestandteil des Vertrags ist.

10.2

Für Daten, die FDM als eigener Verantwortlicher verarbeitet (insbesondere Vertrags- und Abrechnungsdaten sowie eigene Website- und Kommunikationsdaten), gilt die Datenschutzerklärung.

10.3

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten, zu den eingesetzten weiteren Auftragsverarbeitern, Verarbeitungsorten und etwaigen Drittlandübermittlungen ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und dessen Anlagen.

10.4

FDM trifft unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Art und des Umfangs der Verarbeitung sowie der damit verbundenen Risiken angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Kundendaten. Die jeweils geltenden Maßnahmen sind im Auftragsverarbeitungsvertrag und dessen Anlagen beschrieben und können unter Wahrung eines angemessenen Schutzniveaus weiterentwickelt werden.

10.5

FDM darf den Firmenwortlaut des Kunden in einer Referenzkundenliste verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Die Verwendung von Logos, Marken, Testimonials, Fallstudien oder weitergehenden werblichen Aussagen über den Kunden bedarf dessen vorheriger Zustimmung.

Gewährleistung

11.1

FDM gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen den vereinbarten Funktionsumfang aufweist. Für Software kann nicht gewährleistet werden, dass sie in jeder denkbaren Anwendungskombination unterbrechungs- und fehlerfrei läuft.

11.2

Der Kunde hat Mängel unverzüglich und nachvollziehbar zu melden. FDM behebt reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung, Umgehungslösung oder Update. Schlägt die Behebung eines erheblichen Mangels trotz angemessener Nachfrist wiederholt fehl, kann der Kunde das Entgelt für den betroffenen Zeitraum angemessen mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

Haftung

12.1

FDM haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

12. Soweit gesetzlich zulässig, haftet FDM nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie mittelbare oder atypische Folgeschäden.

FDM haftet insbesondere nicht für Schäden, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde

  • a) unrichtige, unvollständige oder nicht aktuelle Kundendaten, Konfigurationen, Kategorisierungen, Bewertungen oder sonstige Eingaben verwendet;
  • b) Ergebnisse der Plattform ohne die nach Ziffer 4 erforderliche fachliche oder rechtliche Prüfung verwendet;
  • c) Ergebnisse entgegen erkennbaren Hinweisen, Einschränkungen oder der dokumentierten Methodik verwendet;
  • d) gesetzliche Fristen, Melde-, Auskunfts-, Berichts-, Gleichbehandlungs-, Datenschutz- oder sonstige Pflichten verletzt, deren Einhaltung in seinem Verantwortungsbereich liegt; oder
  • e) die Plattform entgegen dem Vertrag, der vorgesehenen Nutzung oder den eingeräumten Berechtigungen verwendet.

Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nicht, soweit FDM den betreffenden Schaden nach Maßgabe dieser Ziffer 12 selbst zu vertreten hat.

12.3

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von FDM bei grober Fahrlässigkeit sowie in allen sonstigen Fällen, in denen nach dieser Ziffer eine Haftung von FDM besteht, je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr auf den Betrag der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich gezahlten Nettoentgelte beschränkt, höchstens jedoch auf EUR 25.000 je Vertragsjahr. Es gilt die jeweils niedrigere dieser beiden Grenzen.

Besteht der Vertrag zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses noch keine zwölf Monate, ist für die Berechnung das auf zwölf Monate hochgerechnete vereinbarte Nettoentgelt maßgeblich.

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit eine Beschränkung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unzulässig ist.

12.4

Für den Verlust von Daten haftet FDM – soweit gesetzlich zulässig – nur in Höhe des typischen und angemessenen Aufwands, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Die Haftungshöchstgrenze nach Ziffer 12.3 bleibt unberührt.

12.5

Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse dieser Ziffer 12 gelten im gesetzlich zulässigen Umfang auch zugunsten der Geschäftsführer, Mitarbeiter, Organe, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von FDM.

12.6

Schadenersatzansprüche des Kunden sind innerhalb von zwei (2) Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Jahren ab Eintritt des schädigenden Ereignisses gerichtlich geltend zu machen, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Ausschlussfristen bleiben unberührt.

Freistellung

13.1

Der Kunde stellt FDM von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese Ansprüche auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Einbringung oder Nutzung von Kundendaten, einer vom Kunden zu vertretenden unzulässigen Offenlegung von Daten oder einer sonstigen vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Ziffern 4, 6 oder 7 beruhen.

13.2

Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch durch eine von FDM zu vertretende Pflichtverletzung verursacht oder mitverursacht wurde. FDM informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.

Laufzeit, Kündigung, Datenrückgabe und Löschung

14.1

Der Vertrag beginnt mit Buchung und läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr). Er verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat bei Monatsabrechnung bzw. drei (3) Monaten bei Jahresabrechnung zum Laufzeitende gekündigt wird. Enterprise-Verträge haben eine Mindestlaufzeit nach Angebot.

14.2

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für FDM liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach Ziffer 8.3, bei schwerwiegender oder wiederholter Verletzung der Ziffern 6 oder 7 oder bei Insolvenz des Kunden, soweit nach der Insolvenzordnung zulässig.

14.3

Kündigungen erfolgen über die Plattform (Abo-Verwaltung) oder schriftlich per E-Mail an office@fdm-software.at und/oder kontakt@entgelt-transparenz.at.

14.4

Nach Beendigung des Vertrags richten sich Rückgabe, Export und Löschung personenbezogener Kundendaten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Änderungen der AGB

FDM darf diese AGB ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen, technischer Entwicklungen oder Änderungen der angebotenen Leistungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Über wesentliche Änderungen informiert FDM den Kunden vor deren Wirksamwerden in Textform.

Änderungen des wesentlichen Leistungsumfangs, der Haftungsregelungen oder der vereinbarten Vertragslaufzeit bedürfen der Zustimmung des Kunden, soweit sie nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind. Entgeltanpassungen richten sich ausschließlich nach Ziffern 8.5 und 8.6.

Schlussbestimmungen

16.1

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

16.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

16.3

Erfüllungsort ist der Sitz von FDM.

16.4

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der Zustimmung von FDM. FDM darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.

16.5

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

16.6

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16.7

Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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