KollektivverträgeÖsterreich

Kollektivverträge in Österreich: Gehaltstabellen und Mindestgehälter

Mindestgehälter aus 5 Kollektivverträgen nach Branche: aktuelle Gehaltstabellen je Gruppe und Stufe, Erhöhung gegenüber dem Vorjahr, Jahresgehalt und rechnerischer Stundenlohn – mit Quelle und Datenstand.

Datenstand

Gesundheit und Soziales

KollektivvertragGültig abMindestgehalt pro MonatErhöhung zum Vorjahr
KV Sozialwirtschaft (SWÖ) 2026Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge · 9 Gruppen1. April 2026€ 2.206,00 – € 6.101,30+2,6 %

Handel

KollektivvertragGültig abMindestgehalt pro MonatErhöhung zum Vorjahr
KV Handel 2026Angestellte und Lehrlinge · 8 Gruppen1. Jänner 2026€ 2.090,00 – € 6.022,00+2,6 %

Industrie

KollektivvertragGültig abMindestgehalt pro MonatErhöhung zum Vorjahr
KV Metalltechnische Industrie 2026Angestellte · 11 Gruppen1. November 2026€ 2.622,74 – € 9.270,34+2,1 %

Information und Consulting

KollektivvertragGültig abMindestgehalt pro MonatErhöhung zum Vorjahr
KV IT 2026Angestellte und Lehrlinge · 5 Gruppen1. Jänner 2026€ 2.236,00 – € 6.781,00+2,9 %

Tourismus und Freizeit

KollektivvertragGültig abMindestgehalt pro MonatErhöhung zum Vorjahr
KV Gastronomie und Hotellerie 2026Arbeiter:innen · 5 Gruppen1. Oktober 2026€ 2.096,50 – € 3.048,10+3,0 %

Was ist ein Kollektivvertrag?

Kollektivverträge werden in Österreich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen abgeschlossen und legen unter anderem Mindestgehälter, Arbeitszeit und Sonderzahlungen für eine Branche fest. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht; die Mindestentgelte ergeben sich aus dem jeweils anwendbaren Kollektivvertrag.

In Stellenausschreibungen ist nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben, samt Hinweis auf eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verlangt zusätzlich Angaben zum Einstiegsentgelt oder zur Entgeltspanne vor dem Vorstellungsgespräch.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten wurden sorgfältig aus den angegebenen Quellen übernommen, können aber Fehler enthalten oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Originaltext des Kollektivvertrags. Keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Angegeben sind kollektivvertragliche Mindestbeträge für Vollzeit; Zulagen, Zuschläge, Überzahlungen und betriebliche Regelungen sind nicht berücksichtigt.