KollektivvertragÖsterreich

KV Handel 2026: Gehaltstabelle und Mindestgehälter

Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben legt die Mindestgehälter für Angestellte und Lehrlinge fest. Die aktuelle Gehaltstabelle gilt ab 1. Jänner 2026. Die Mindestgehälter liegen zwischen € 2.090,00 und € 6.022,00 brutto im Monat. Gegenüber 2025 sind die Einstiegsstufen im Schnitt um +2,6 % gestiegen.

Datenstand

Gültig ab
1. Jänner 2026
Mindestgehalt
€ 2.090,00 – € 6.022,00
Erhöhung zum Vorjahr
+2,6 % (Ø Einstieg)
Normalarbeitszeit
38,5 Stunden pro Woche
Sonderzahlungen
2 pro Jahr

Gehaltstabelle 2026

Monatliche Mindestgehälter brutto für Vollzeit, gültig ab 1. Jänner 2026.

BeschäftigungsgruppeStufe 1 (1.–3. Jahr)Stufe 2 (4.–6. Jahr)Stufe 3 (7.–9. Jahr)Stufe 4 (10.–12. Jahr)Stufe 5 (ab 13. Jahr)
Beschäftigungsgruppe A€ 2.090,00€ 2.142,00€ 2.193,00––
Beschäftigungsgruppe B€ 2.156,00€ 2.221,00€ 2.284,00––
Beschäftigungsgruppe C€ 2.251,00€ 2.334,00€ 2.452,00€ 2.565,00€ 2.687,00
Beschäftigungsgruppe D€ 2.362,00€ 2.509,00€ 2.676,00€ 2.843,00€ 3.011,00
Beschäftigungsgruppe E€ 2.535,00€ 2.760,00€ 2.986,00€ 3.214,00€ 3.437,00
Beschäftigungsgruppe F€ 2.879,00€ 3.220,00€ 3.560,00€ 3.903,00€ 4.244,00
Beschäftigungsgruppe G€ 3.560,00€ 3.936,00€ 4.314,00€ 4.690,00€ 5.065,00
Beschäftigungsgruppe H€ 4.380,00€ 4.790,00€ 5.203,00€ 5.612,00€ 6.022,00

Erhöhung gegenüber 2025

Vergleich der Einstiegsstufe je Beschäftigungsgruppe mit der Vorjahrestabelle.

Beschäftigungsgruppe20252026Veränderung
Beschäftigungsgruppe A€ 2.038,00€ 2.090,00+2,6 %
Beschäftigungsgruppe B€ 2.102,00€ 2.156,00+2,6 %
Beschäftigungsgruppe C€ 2.195,00€ 2.251,00+2,6 %
Beschäftigungsgruppe D€ 2.303,00€ 2.362,00+2,6 %
Beschäftigungsgruppe E€ 2.471,00€ 2.535,00+2,6 %
Beschäftigungsgruppe F€ 2.807,00€ 2.879,00+2,6 %
Beschäftigungsgruppe G€ 3.471,00€ 3.560,00+2,6 %
Beschäftigungsgruppe H€ 4.271,00€ 4.380,00+2,6 %

Geltungsbereich und Kollektivvertragsparteien

Gilt österreichweit für Mitgliedsbetriebe der Bundessparte Handel sowie der Fachverbände Versicherungsmakler und Buch- und Medienwirtschaft. Erfasst sind Angestellte nach dem Angestelltengesetz einschließlich Aushilfen, Lehrlinge, Pflichtpraktikant:innen und Trainees; einzelne Betriebe und Branchen sind ausgenommen.

Offizielle Bezeichnung: Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben.

Abgeschlossen zwischen Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Handel und Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel.

Einstufung und Vorrückung

  • Für die Einstufung zählt die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit laut Gruppenbeschreibung; die Referenzfunktionen dienen nur als Orientierung.
  • Die nächste Stufe wird jeweils nach 3 Jahren erreicht. Die Gruppen A und B enden mit Stufe 3. Vordienstzeiten werden bis zu 7 Jahre angerechnet, Lehrabschluss und Schulabschlüsse zählen nach den Regeln des KV.
  • Im Verkauf werden Beschäftigte der Gruppe B nach 4 Jahren einschlägiger Erfahrung in Gruppe C umgereiht. Bei einer Umreihung in eine höhere Gruppe gebührt das Mindestgehalt jener Stufe, die über dem Betrag der nächsten Vorrückung in der alten Gruppe liegt.

Mindestgehalt in der Stellenanzeige

Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz müssen Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz und eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung nennen. Formulierungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der einzelnen Gruppen.

Verwandte Kollektivverträge

Quelle und Stand

Die Beträge stammen aus dem Kollektivvertrag und wurden zuletzt am 18. Oktober 2026 aktualisiert. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Kollektivvertrags.

  1. WKO: Gehaltstafeln für Angestellte im Handel, gültig ab 1.1.2026
  2. WKO: Kollektivvertrag Handelsangestellte 2026 mit Kommentar (PDF)
  3. WKO: Gehaltstafeln für Angestellte im Handel, gültig ab 1.1.2025

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten wurden sorgfältig aus den angegebenen Quellen übernommen, können aber Fehler enthalten oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Originaltext des Kollektivvertrags. Keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Angegeben sind kollektivvertragliche Mindestbeträge für Vollzeit; Zulagen, Zuschläge, Überzahlungen und betriebliche Regelungen sind nicht berücksichtigt.