KollektivvertragÖsterreich

KV IT 2026: Gehaltstabelle und Mindestgehälter

Der Kollektivvertrag für Arbeitnehmer von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik legt die Mindestgehälter für Angestellte und Lehrlinge fest. Die aktuelle Gehaltstabelle gilt ab 1. Jänner 2026. Die Mindestgehälter liegen zwischen € 2.236,00 und € 6.781,00 brutto im Monat. Gegenüber 2025 sind die Einstiegsstufen im Schnitt um +2,9 % gestiegen.

Datenstand

Gültig ab
1. Jänner 2026
Mindestgehalt
€ 2.236,00 – € 6.781,00
Erhöhung zum Vorjahr
+2,9 % (Ø Einstieg)
Normalarbeitszeit
38,5 Stunden pro Woche
Sonderzahlungen
2 pro Jahr

Gehaltstabelle 2026

Monatliche Mindestgehälter brutto für Vollzeit, gültig ab 1. Jänner 2026.

TätigkeitsfamilieEinstiegsstufeRegelstufeErfahrungsstufe
Tätigkeitsfamilie ZT€ 2.236,00€ 2.459,00€ 3.057,00
Tätigkeitsfamilie AT€ 2.547,00€ 3.155,00€ 3.819,00
Tätigkeitsfamilie ST1€ 3.267,00€ 3.954,00€ 4.476,00
Tätigkeitsfamilie ST2€ 4.061,00€ 4.611,00€ 5.444,00
Tätigkeitsfamilie LT€ 5.301,00€ 6.059,00€ 6.781,00

Erhöhung gegenüber 2025

Vergleich der Einstiegsstufe je Tätigkeitsfamilie mit der Vorjahrestabelle.

Tätigkeitsfamilie20252026Veränderung
Tätigkeitsfamilie ZT€ 2.169,00€ 2.236,00+3,1 %
Tätigkeitsfamilie AT€ 2.473,00€ 2.547,00+3,0 %
Tätigkeitsfamilie ST1€ 3.175,00€ 3.267,00+2,9 %
Tätigkeitsfamilie ST2€ 3.950,00€ 4.061,00+2,8 %
Tätigkeitsfamilie LT€ 5.162,00€ 5.301,00+2,7 %

Geltungsbereich und Kollektivvertragsparteien

Gilt österreichweit für Mitgliedsbetriebe des Fachverbands UBIT mit der Gewerbeberechtigung für Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Erfasst sind Angestellte nach dem Angestelltengesetz und Lehrlinge; Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen ohne Arbeiterkammer-Umlagepflicht sind ausgenommen.

Offizielle Bezeichnung: Kollektivvertrag für Arbeitnehmer von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.

Abgeschlossen zwischen Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) und Gewerkschaft GPA.

Einstufung und Vorrückung

  • Maßgeblich ist der überwiegende Teil der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten; die Berufsbilder je Tätigkeitsfamilie sind nur Beispiele. Die Einreihung samt Vorrückungsstufe hält der Arbeitgeber im Dienstzettel fest.
  • Spätestens nach 3 Jahren erfolgt die Vorrückung von der Einstiegs- in die Regelstufe, spätestens nach weiteren 4 Jahren in die Erfahrungsstufe. Einschlägige Vordienstzeiten der letzten 7 Jahre werden bis zu 5 Jahre angerechnet, wenn sie rechtzeitig nachgewiesen werden.
  • Für Berufseinsteiger:innen ohne einschlägige Erfahrung kann in AT und ST1 für bis zu 12 Monate ein reduziertes Einstiegsgehalt gelten; die Tabelle zeigt die regulären Mindestgrundgehälter.

Mindestgehalt in der Stellenanzeige

Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz müssen Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz und eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung nennen. Formulierungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der einzelnen Gruppen.

Verwandte Kollektivverträge

Quelle und Stand

Die Beträge stammen aus dem Kollektivvertrag und wurden zuletzt am 18. Oktober 2026 aktualisiert. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Kollektivvertrags.

  1. GPA: Kollektivvertrag IT, Stand 1. Jänner 2026 (PDF)
  2. WKO: Kollektivvertrag Informationstechnologie 2026 (PDF)
  3. WKO: Kollektivvertrag Informationstechnologie 2025 (PDF)

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten wurden sorgfältig aus den angegebenen Quellen übernommen, können aber Fehler enthalten oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Originaltext des Kollektivvertrags. Keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Angegeben sind kollektivvertragliche Mindestbeträge für Vollzeit; Zulagen, Zuschläge, Überzahlungen und betriebliche Regelungen sind nicht berücksichtigt.