KollektivvertragÖsterreich

KV Metalltechnische Industrie 2026: Gehaltstabelle und Mindestgehälter

Der Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie im Fachverband Metalltechnische Industrie legt die Mindestgehälter für Angestellte fest. Die aktuelle Gehaltstabelle gilt ab 1. November 2026. Die Mindestgehälter liegen zwischen € 2.622,74 und € 9.270,34 brutto im Monat. Gegenüber 2025 sind die Einstiegsstufen im Schnitt um +2,1 % gestiegen.

Datenstand

Gültig ab
1. November 2026
Mindestgehalt
€ 2.622,74 – € 9.270,34
Erhöhung zum Vorjahr
+2,1 % (Ø Einstieg)
Normalarbeitszeit
38,5 Stunden pro Woche
Sonderzahlungen
2 pro Jahr

Gehaltstabelle 2026

Monatliche Mindestgehälter brutto für Vollzeit, gültig ab 1. November 2026.

BeschäftigungsgruppeGrundstufenach 2 Jahrennach 4 Jahrennach 6 Jahrennach 9 Jahrennach 12 Jahren
Beschäftigungsgruppe A€ 2.622,74€ 2.662,38€ 2.702,02–––
Beschäftigungsgruppe B€ 2.622,74€ 2.662,67€ 2.702,60€ 2.722,56€ 2.742,52€ 2.762,48
Beschäftigungsgruppe C€ 2.755,26€ 2.797,91€ 2.840,56€ 2.861,90€ 2.883,24€ 2.904,58
Beschäftigungsgruppe D€ 3.009,80€ 3.063,42€ 3.117,04€ 3.143,87€ 3.170,70€ 3.197,53
Beschäftigungsgruppe E€ 3.467,53€ 3.529,38€ 3.591,23€ 3.622,13€ 3.653,03€ 3.683,93
Beschäftigungsgruppe F€ 3.882,79€ 3.973,17€ 4.063,55€ 4.108,75€ 4.153,95€ 4.199,15
Beschäftigungsgruppe G€ 4.445,89€ 4.584,02€ 4.722,15€ 4.791,22€ 4.860,29€ 4.929,36
Beschäftigungsgruppe H€ 4.867,32€ 5.018,54€ 5.169,76€ 5.245,34€ 5.320,92€ 5.396,50
Beschäftigungsgruppe I€ 5.926,25€ 6.110,35€ 6.294,45€ 6.386,49€ 6.478,53€ 6.570,57
Beschäftigungsgruppe J€ 6.506,47€ 6.708,80€ 6.911,13€ 7.012,28€ 7.113,43€ 7.214,58
Beschäftigungsgruppe K€ 8.601,69€ 8.869,18€ 9.002,90€ 9.136,62€ 9.270,34–

Erhöhung gegenüber 2025

Vergleich der Einstiegsstufe je Beschäftigungsgruppe mit der Vorjahrestabelle.

Beschäftigungsgruppe20252026Veränderung
Beschäftigungsgruppe A€ 2.568,80€ 2.622,74+2,1 %
Beschäftigungsgruppe B€ 2.568,80€ 2.622,74+2,1 %
Beschäftigungsgruppe C€ 2.698,59€ 2.755,26+2,1 %
Beschäftigungsgruppe D€ 2.947,89€ 3.009,80+2,1 %
Beschäftigungsgruppe E€ 3.396,21€ 3.467,53+2,1 %
Beschäftigungsgruppe F€ 3.802,93€ 3.882,79+2,1 %
Beschäftigungsgruppe G€ 4.354,45€ 4.445,89+2,1 %
Beschäftigungsgruppe H€ 4.767,21€ 4.867,32+2,1 %
Beschäftigungsgruppe I€ 5.804,36€ 5.926,25+2,1 %
Beschäftigungsgruppe J€ 6.372,64€ 6.506,47+2,1 %
Beschäftigungsgruppe K€ 8.424,77€ 8.601,69+2,1 %

Geltungsbereich und Kollektivvertragsparteien

Gilt österreichweit für Angestellte sowie kaufmännische Lehrlinge und Lehrlinge für technisches Zeichnen in Mitgliedsbetrieben des Fachverbands Metalltechnische Industrie. Ausgenommen sind die Berufsgruppe Gießereiindustrie und die Münze Österreich AG.

Offizielle Bezeichnung: Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie im Fachverband Metalltechnische Industrie.

Abgeschlossen zwischen Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Metalltechnische Industrie und Gewerkschaft GPA.

Einstufung und Vorrückung

  • Die Einstufung in eine der elf Beschäftigungsgruppen nimmt der Arbeitgeber unter Mitwirkung des Betriebsrats vor. Maßgeblich ist die Gesamtheit der tatsächlich verrichteten Tätigkeiten, teils auch Ausbildung, Projektleitung oder Führungsaufgaben.
  • Vorgerückt wird nach Jahren in der Beschäftigungsgruppe; anrechenbare Vordienstzeiten zählen bis zu 5 Jahre. Die Vorrückung gilt ab dem Ersten des Monats, in dem die Jahre erreicht werden.
  • Nach bestandener Lehrabschlussprüfung ist mindestens Gruppe D zu zahlen. In D und E darf das Mindestgehalt ohne Berufserfahrung in den ersten 12 bzw. 18 Monaten um bis zu 5 % unterschritten werden.

Mindestgehalt in der Stellenanzeige

Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz müssen Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz und eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung nennen. Formulierungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der einzelnen Gruppen.

Verwandte Kollektivverträge

Quelle und Stand

Die Beträge stammen aus dem Kollektivvertrag und wurden zuletzt am 18. Oktober 2026 aktualisiert. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Kollektivvertrags.

  1. WKO: Gehaltsordnung Metalltechnische Industrie, Angestellte, ab 1.11.2025 und 1.11.2026
  2. FMTI: Mindestgehaltstabelle ab 1.11.2025 (PDF)

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten wurden sorgfältig aus den angegebenen Quellen übernommen, können aber Fehler enthalten oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Originaltext des Kollektivvertrags. Keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Angegeben sind kollektivvertragliche Mindestbeträge für Vollzeit; Zulagen, Zuschläge, Überzahlungen und betriebliche Regelungen sind nicht berücksichtigt.