KollektivvertragÖsterreich

KV Gastronomie und Hotellerie 2026: Lohntabelle und Mindestlöhne

Der Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe legt die Mindestlöhne für Arbeiter:innen fest. Die aktuelle Lohntabelle gilt ab 1. Oktober 2026. Die Mindestlöhne liegen zwischen € 2.096,50 und € 3.048,10 brutto im Monat. Gegenüber 2025 sind die Einstiegsstufen im Schnitt um +3,0 % gestiegen.

Datenstand

Gültig ab
1. Oktober 2026
Mindestlohn
€ 2.096,50 – € 3.048,10
Erhöhung zum Vorjahr
+3,0 % (Ø Einstieg)
Normalarbeitszeit
40 Stunden pro Woche
Sonderzahlungen
2 pro Jahr

Lohntabelle 2026

Monatliche Mindestlöhne brutto für Vollzeit, gültig ab 1. Oktober 2026 (Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg).

Lohngruppebis zum 5. Dienstjahrab dem 6. Dienstjahrab dem 11. Dienstjahrab dem 16. Dienstjahrab dem 21. Dienstjahr
Lohngruppe 1€ 2.713,00€ 2.780,80€ 2.848,70€ 2.916,50€ 2.984,30
Lohngruppe 2€ 2.440,00€ 2.501,00€ 2.562,00€ 2.623,00€ 2.684,00
Lohngruppe 3€ 2.232,00€ 2.287,80€ 2.343,60€ 2.399,40€ 2.455,20
Lohngruppe 4€ 2.153,00€ 2.206,80€ 2.260,70€ 2.314,50€ 2.368,30
Lohngruppe 5€ 2.096,50€ 2.148,90–––

Abweichende Beträge nach Bundesland

Einstiegsstufe der regional unterschiedlichen Lohngruppen, gültig ab 1. Oktober 2026. Alle anderen Gruppen sind in allen Bundesländern gleich; die Stufen je Region stehen auf den Seiten der einzelnen Gruppen.

BundeslandLohngruppe 1Lohngruppe 2Lohngruppe 3
Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg€ 2.713,00€ 2.440,00€ 2.232,00
Burgenland€ 2.724,00€ 2.500,00€ 2.282,00
Niederösterreich€ 2.724,00€ 2.500,00€ 2.304,00
Oberösterreich€ 2.760,00€ 2.542,00€ 2.304,00
Steiermark€ 2.571,00€ 2.328,00€ 2.232,00
Wien (Gastronomie)€ 2.571,00€ 2.328,00€ 2.232,00
Wien (Hotellerie und Kaffeehäuser)€ 2.771,00€ 2.557,00€ 2.330,00

Erhöhung gegenüber 2025

Vergleich der Einstiegsstufe je Lohngruppe mit der Vorjahrestabelle.

Lohngruppe20252026Veränderung
Lohngruppe 1€ 2.641,00€ 2.713,00+2,7 %
Lohngruppe 2€ 2.375,00€ 2.440,00+2,7 %
Lohngruppe 3€ 2.165,00€ 2.232,00+3,1 %
Lohngruppe 4€ 2.088,00€ 2.153,00+3,1 %
Lohngruppe 5€ 2.026,00€ 2.096,50+3,5 %

Geltungsbereich und Kollektivvertragsparteien

Der Kollektivvertrag gilt österreichweit für Betriebe der Fachverbände Gastronomie und Hotellerie. Die Mindestlöhne der Arbeiter:innen legt jedes Bundesland in einer eigenen Lohnordnung fest. Die Gehaltstabelle zeigt die Lohnordnung Salzburg, die auch in Kärnten, Tirol und Vorarlberg gilt. Die Lohngruppen 4 und 5 sind in allen Bundesländern gleich; für die Lohngruppen 1 bis 3 gibt es eine Tabelle nach Bundesland.

Offizielle Bezeichnung: Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe.

Abgeschlossen zwischen Wirtschaftskammer Österreich, Fachverbände Gastronomie und Hotellerie und Gewerkschaft vida und Gewerkschaft GPA.

Einstufung und Vorrückung

  • Die Lohngruppe richtet sich nach Ausbildung und tatsächlicher Tätigkeit, die Stufe nach anrechenbaren Dienstjahren. Facheinschlägige Zeiten bei anderen Arbeitgeber:innen werden höchstens bis zu 3 Jahren angerechnet.
  • Hilfskräfte sind in Lohngruppe 5 eingestuft und kommen nach mindestens 10 Jahren Branchenerfahrung in Lohngruppe 4. Nach bestandener Lehrabschlussprüfung erfolgt die Einstufung in Lohngruppe 3.
  • Der Abschluss 2026 gilt erst ab 1. Oktober 2026; bis dahin galt die Tabelle ab 1. Mai 2025 weiter. Als Ausgleich gebührt eine Einmalzahlung von 275 Euro brutto.

Mindestgehalt in der Stellenanzeige

Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz müssen Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz und eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung nennen. Formulierungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der einzelnen Gruppen.

Verwandte Kollektivverträge

Quelle und Stand

Die Beträge stammen aus dem Kollektivvertrag und wurden zuletzt am 18. Oktober 2026 aktualisiert. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Kollektivvertrags.

  1. WKO: Kollektivvertrag Arbeiter:innen Gastronomie und Hotellerie – alle Landeslohnordnungen
  2. WKO: Lohnordnung Gastronomie und Hotellerie Salzburg ab 1.10.2026
  3. WKO: Lohnordnung Gastronomie und Hotellerie Salzburg ab 1.5.2025
  4. WKO: Lohn- und Gehaltsabschluss Hotel- und Gastgewerbe 2026

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten wurden sorgfältig aus den angegebenen Quellen übernommen, können aber Fehler enthalten oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Originaltext des Kollektivvertrags. Keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Angegeben sind kollektivvertragliche Mindestbeträge für Vollzeit; Zulagen, Zuschläge, Überzahlungen und betriebliche Regelungen sind nicht berücksichtigt.