KV Gastronomie und Hotellerie 2026: Lohntabelle und Mindestlöhne
Der Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe legt die Mindestlöhne für Arbeiter:innen fest. Die aktuelle Lohntabelle gilt ab 1. Oktober 2026. Die Mindestlöhne liegen zwischen € 2.096,50 und € 3.048,10 brutto im Monat. Gegenüber 2025 sind die Einstiegsstufen im Schnitt um +3,0 % gestiegen.
- Gültig ab
- 1. Oktober 2026
- Mindestlohn
- € 2.096,50 – € 3.048,10
- Erhöhung zum Vorjahr
- +3,0 % (Ø Einstieg)
- Normalarbeitszeit
- 40 Stunden pro Woche
- Sonderzahlungen
- 2 pro Jahr
Lohntabelle 2026
Monatliche Mindestlöhne brutto für Vollzeit, gültig ab 1. Oktober 2026 (Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg).
| Lohngruppe | bis zum 5. Dienstjahr | ab dem 6. Dienstjahr | ab dem 11. Dienstjahr | ab dem 16. Dienstjahr | ab dem 21. Dienstjahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Lohngruppe 1 | € 2.713,00 | € 2.780,80 | € 2.848,70 | € 2.916,50 | € 2.984,30 |
| Lohngruppe 2 | € 2.440,00 | € 2.501,00 | € 2.562,00 | € 2.623,00 | € 2.684,00 |
| Lohngruppe 3 | € 2.232,00 | € 2.287,80 | € 2.343,60 | € 2.399,40 | € 2.455,20 |
| Lohngruppe 4 | € 2.153,00 | € 2.206,80 | € 2.260,70 | € 2.314,50 | € 2.368,30 |
| Lohngruppe 5 | € 2.096,50 | € 2.148,90 | – | – | – |
Abweichende Beträge nach Bundesland
Einstiegsstufe der regional unterschiedlichen Lohngruppen, gültig ab 1. Oktober 2026. Alle anderen Gruppen sind in allen Bundesländern gleich; die Stufen je Region stehen auf den Seiten der einzelnen Gruppen.
| Bundesland | Lohngruppe 1 | Lohngruppe 2 | Lohngruppe 3 |
|---|---|---|---|
| Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg | € 2.713,00 | € 2.440,00 | € 2.232,00 |
| Burgenland | € 2.724,00 | € 2.500,00 | € 2.282,00 |
| Niederösterreich | € 2.724,00 | € 2.500,00 | € 2.304,00 |
| Oberösterreich | € 2.760,00 | € 2.542,00 | € 2.304,00 |
| Steiermark | € 2.571,00 | € 2.328,00 | € 2.232,00 |
| Wien (Gastronomie) | € 2.571,00 | € 2.328,00 | € 2.232,00 |
| Wien (Hotellerie und Kaffeehäuser) | € 2.771,00 | € 2.557,00 | € 2.330,00 |
Erhöhung gegenüber 2025
Vergleich der Einstiegsstufe je Lohngruppe mit der Vorjahrestabelle.
| Lohngruppe | 2025 | 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Lohngruppe 1 | € 2.641,00 | € 2.713,00 | +2,7 % |
| Lohngruppe 2 | € 2.375,00 | € 2.440,00 | +2,7 % |
| Lohngruppe 3 | € 2.165,00 | € 2.232,00 | +3,1 % |
| Lohngruppe 4 | € 2.088,00 | € 2.153,00 | +3,1 % |
| Lohngruppe 5 | € 2.026,00 | € 2.096,50 | +3,5 % |
Geltungsbereich und Kollektivvertragsparteien
Der Kollektivvertrag gilt österreichweit für Betriebe der Fachverbände Gastronomie und Hotellerie. Die Mindestlöhne der Arbeiter:innen legt jedes Bundesland in einer eigenen Lohnordnung fest. Die Gehaltstabelle zeigt die Lohnordnung Salzburg, die auch in Kärnten, Tirol und Vorarlberg gilt. Die Lohngruppen 4 und 5 sind in allen Bundesländern gleich; für die Lohngruppen 1 bis 3 gibt es eine Tabelle nach Bundesland.
Offizielle Bezeichnung: Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe.
Abgeschlossen zwischen Wirtschaftskammer Österreich, Fachverbände Gastronomie und Hotellerie und Gewerkschaft vida und Gewerkschaft GPA.
Einstufung und Vorrückung
- Die Lohngruppe richtet sich nach Ausbildung und tatsächlicher Tätigkeit, die Stufe nach anrechenbaren Dienstjahren. Facheinschlägige Zeiten bei anderen Arbeitgeber:innen werden höchstens bis zu 3 Jahren angerechnet.
- Hilfskräfte sind in Lohngruppe 5 eingestuft und kommen nach mindestens 10 Jahren Branchenerfahrung in Lohngruppe 4. Nach bestandener Lehrabschlussprüfung erfolgt die Einstufung in Lohngruppe 3.
- Der Abschluss 2026 gilt erst ab 1. Oktober 2026; bis dahin galt die Tabelle ab 1. Mai 2025 weiter. Als Ausgleich gebührt eine Einmalzahlung von 275 Euro brutto.
Mindestgehalt in der Stellenanzeige
Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz müssen Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz und eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung nennen. Formulierungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der einzelnen Gruppen.
Verwandte Kollektivverträge
- KV HandelAngestellte und Lehrlinge
- KV Sozialwirtschaft (SWÖ)Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge
Quelle und Stand
Die Beträge stammen aus dem Kollektivvertrag und wurden zuletzt am 18. Oktober 2026 aktualisiert. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Kollektivvertrags.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten wurden sorgfältig aus den angegebenen Quellen übernommen, können aber Fehler enthalten oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Originaltext des Kollektivvertrags. Keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Angegeben sind kollektivvertragliche Mindestbeträge für Vollzeit; Zulagen, Zuschläge, Überzahlungen und betriebliche Regelungen sind nicht berücksichtigt.