KV Gastronomie und HotellerieLohngruppe 5

Lohngruppe 5 im KV Gastronomie und Hotellerie 2026: Mindestlohn

Lohngruppe 5 im Kollektivvertrag Gastronomie und Hotellerie (Arbeiter:innen): Hilfskräfte in Küche, Service oder Beherbergung mit weniger als 10 Jahren Branchenerfahrung. Der Mindestlohn beträgt ab 1. Oktober 2026 € 2.096,50 brutto im Monat in der ersten Stufe (Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg).

Datenstand

Einstieg pro Monat
€ 2.096,50
Jahresbrutto (14×)
€ 29.351,00
Stundenlohn (rechnerisch)
€ 12,10
Veränderung zu 2025
+3,5 %

Mindestlohn 2026 nach Dienstjahre

Bruttobeträge für Vollzeit (40 Stunden pro Woche), gültig ab 1. Oktober 2026. Das Jahresbrutto enthält 2Sonderzahlungen; der Stundenlohn ist mit 40 × 4,33 Stunden pro Monat gerechnet.

DienstjahreMonat 2026Monat 2025VeränderungJahresbruttoStundenlohn
bis zum 5. Dienstjahr€ 2.096,50€ 2.026,00+3,5 %€ 29.351,00€ 12,10
ab dem 6. Dienstjahr€ 2.148,90€ 2.076,70+3,5 %€ 30.084,60€ 12,41
ab dem 11. Dienstjahr–––––
ab dem 16. Dienstjahr–––––
ab dem 21. Dienstjahr–––––

Wer ist in der Lohngruppe 5 eingestuft?

Hilfskräfte in Küche, Service oder Beherbergung mit weniger als 10 Jahren Branchenerfahrung.

Typische Tätigkeiten laut Kollektivvertrag:

  • Hilfskraft im Service
  • Hilfskoch oder Hilfsköchin
  • Abwasch
  • Housekeeping
  • Die Lohngruppe richtet sich nach Ausbildung und tatsächlicher Tätigkeit, die Stufe nach anrechenbaren Dienstjahren. Facheinschlägige Zeiten bei anderen Arbeitgeber:innen werden höchstens bis zu 3 Jahren angerechnet.
  • Hilfskräfte sind in Lohngruppe 5 eingestuft und kommen nach mindestens 10 Jahren Branchenerfahrung in Lohngruppe 4. Nach bestandener Lehrabschlussprüfung erfolgt die Einstufung in Lohngruppe 3.
  • Der Abschluss 2026 gilt erst ab 1. Oktober 2026; bis dahin galt die Tabelle ab 1. Mai 2025 weiter. Als Ausgleich gebührt eine Einmalzahlung von 275 Euro brutto.

Vergleich mit den Nachbargruppen

GruppeEinstieg pro MonatUnterschied
Lohngruppe 4€ 2.153,00€ 56,50 niedriger

Formulierung für die Stellenanzeige

Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz ist in Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben, samt Hinweis auf eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung. Ein Beispiel für eine Vollzeitstelle in der Einstiegsstufe:

Für diese Position gilt ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von € 2.096,50 brutto pro Monat (Vollzeit, Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe, Lohngruppe 5). Die Bereitschaft zur Überzahlung besteht.

Bei Teilzeit ist der Betrag anteilig anzugeben. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt künftig zusätzlich Angaben zum Einstiegsentgelt oder zur Spanne vor dem Vorstellungsgespräch.

Weitere Gruppen im KV Gastronomie und Hotellerie

Zur vollständigen Lohntabelle KV Gastronomie und Hotellerie

Verwandte Kollektivverträge

Quelle und Stand

Die Beträge stammen aus dem Kollektivvertrag und wurden zuletzt am 18. Oktober 2026 aktualisiert. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Kollektivvertrags.

  1. WKO: Kollektivvertrag Arbeiter:innen Gastronomie und Hotellerie – alle Landeslohnordnungen
  2. WKO: Lohnordnung Gastronomie und Hotellerie Salzburg ab 1.10.2026
  3. WKO: Lohnordnung Gastronomie und Hotellerie Salzburg ab 1.5.2025
  4. WKO: Lohn- und Gehaltsabschluss Hotel- und Gastgewerbe 2026

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten wurden sorgfältig aus den angegebenen Quellen übernommen, können aber Fehler enthalten oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Originaltext des Kollektivvertrags. Keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Angegeben sind kollektivvertragliche Mindestbeträge für Vollzeit; Zulagen, Zuschläge, Überzahlungen und betriebliche Regelungen sind nicht berücksichtigt.