KV ITTätigkeitsfamilie LT

Tätigkeitsfamilie LT im KV IT 2026: Mindestgehalt

Tätigkeitsfamilie LT im Kollektivvertrag IT (Angestellte und Lehrlinge): Leitung: Leitende Stellungen mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen, die das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend beeinflussen. Der Mindestgehalt beträgt ab 1. Jänner 2026 € 5.301,00 brutto im Monat in der ersten Stufe.

Datenstand

Einstieg pro Monat
€ 5.301,00
Jahresbrutto (14×)
€ 74.214,00
Stundenlohn (rechnerisch)
€ 31,80
Veränderung zu 2025
+2,7 %

Mindestgehalt 2026 nach Vorrückungsstufe

Bruttobeträge für Vollzeit (38,5 Stunden pro Woche), gültig ab 1. Jänner 2026. Das Jahresbrutto enthält 2Sonderzahlungen; der Stundenlohn ist mit 38,5 × 4,33 Stunden pro Monat gerechnet.

VorrückungsstufeMonat 2026Monat 2025VeränderungJahresbruttoStundenlohn
Einstiegsstufe€ 5.301,00€ 5.162,00+2,7 %€ 74.214,00€ 31,80
Regelstufe€ 6.059,00€ 5.900,00+2,7 %€ 84.826,00€ 36,35
Erfahrungsstufe€ 6.781,00€ 6.603,00+2,7 %€ 94.934,00€ 40,68

Wer ist in der Tätigkeitsfamilie LT eingestuft?

Leitung: Leitende Stellungen mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen, die das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend beeinflussen.

  • Maßgeblich ist der überwiegende Teil der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten; die Berufsbilder je Tätigkeitsfamilie sind nur Beispiele. Die Einreihung samt Vorrückungsstufe hält der Arbeitgeber im Dienstzettel fest.
  • Spätestens nach 3 Jahren erfolgt die Vorrückung von der Einstiegs- in die Regelstufe, spätestens nach weiteren 4 Jahren in die Erfahrungsstufe. Einschlägige Vordienstzeiten der letzten 7 Jahre werden bis zu 5 Jahre angerechnet, wenn sie rechtzeitig nachgewiesen werden.
  • Für Berufseinsteiger:innen ohne einschlägige Erfahrung kann in AT und ST1 für bis zu 12 Monate ein reduziertes Einstiegsgehalt gelten; die Tabelle zeigt die regulären Mindestgrundgehälter.

Vergleich mit den Nachbargruppen

GruppeEinstieg pro MonatUnterschied
Tätigkeitsfamilie ST2€ 4.061,00€ 1.240,00 niedriger

Formulierung für die Stellenanzeige

Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz ist in Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben, samt Hinweis auf eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung. Ein Beispiel für eine Vollzeitstelle in der Einstiegsstufe:

Für diese Position gilt ein kollektivvertraglicher Mindestgehalt von € 5.301,00 brutto pro Monat (Vollzeit, Kollektivvertrag für Arbeitnehmer von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, Tätigkeitsfamilie LT). Die Bereitschaft zur Überzahlung besteht.

Bei Teilzeit ist der Betrag anteilig anzugeben. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt künftig zusätzlich Angaben zum Einstiegsentgelt oder zur Spanne vor dem Vorstellungsgespräch.

Weitere Gruppen im KV IT

Zur vollständigen Gehaltstabelle KV IT

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Quelle und Stand

Die Beträge stammen aus dem Kollektivvertrag und wurden zuletzt am 18. Oktober 2026 aktualisiert. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Kollektivvertrags.

  1. GPA: Kollektivvertrag IT, Stand 1. Jänner 2026 (PDF)
  2. WKO: Kollektivvertrag Informationstechnologie 2026 (PDF)
  3. WKO: Kollektivvertrag Informationstechnologie 2025 (PDF)

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten wurden sorgfältig aus den angegebenen Quellen übernommen, können aber Fehler enthalten oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Originaltext des Kollektivvertrags. Keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Angegeben sind kollektivvertragliche Mindestbeträge für Vollzeit; Zulagen, Zuschläge, Überzahlungen und betriebliche Regelungen sind nicht berücksichtigt.