Beschäftigungsgruppe H im KV Metalltechnische Industrie 2026: Mindestgehalt
Beschäftigungsgruppe H im Kollektivvertrag Metalltechnische Industrie (Angestellte): Tätigkeiten wie Gruppe G mit zusätzlich beträchtlichem Entscheidungsspielraum oder dauernder Führung von mindestens 4 Beschäftigten. Der Mindestgehalt beträgt ab 1. November 2026 € 4.867,32 brutto im Monat in der ersten Stufe.
- Einstieg pro Monat
- € 4.867,32
- Jahresbrutto (14×)
- € 68.142,48
- Stundenlohn (rechnerisch)
- € 29,20
- Veränderung zu 2025
- +2,1 %
Mindestgehalt 2026 nach Vorrückungsstufe
Bruttobeträge für Vollzeit (38,5 Stunden pro Woche), gültig ab 1. November 2026. Das Jahresbrutto enthält 2Sonderzahlungen; der Stundenlohn ist mit 38,5 × 4,33 Stunden pro Monat gerechnet.
| Vorrückungsstufe | Monat 2026 | Monat 2025 | Veränderung | Jahresbrutto | Stundenlohn |
|---|---|---|---|---|---|
| Grundstufe | € 4.867,32 | € 4.767,21 | +2,1 % | € 68.142,48 | € 29,20 |
| nach 2 Jahren | € 5.018,54 | € 4.918,43 | +2,0 % | € 70.259,56 | € 30,10 |
| nach 4 Jahren | € 5.169,76 | € 5.069,65 | +2,0 % | € 72.376,64 | € 31,01 |
| nach 6 Jahren | € 5.245,34 | € 5.145,23 | +1,9 % | € 73.434,76 | € 31,46 |
| nach 9 Jahren | € 5.320,92 | € 5.220,81 | +1,9 % | € 74.492,88 | € 31,92 |
| nach 12 Jahren | € 5.396,50 | € 5.296,39 | +1,9 % | € 75.551,00 | € 32,37 |
Wer ist in der Beschäftigungsgruppe H eingestuft?
Tätigkeiten wie Gruppe G mit zusätzlich beträchtlichem Entscheidungsspielraum oder dauernder Führung von mindestens 4 Beschäftigten.
- Die Einstufung in eine der elf Beschäftigungsgruppen nimmt der Arbeitgeber unter Mitwirkung des Betriebsrats vor. Maßgeblich ist die Gesamtheit der tatsächlich verrichteten Tätigkeiten, teils auch Ausbildung, Projektleitung oder Führungsaufgaben.
- Vorgerückt wird nach Jahren in der Beschäftigungsgruppe; anrechenbare Vordienstzeiten zählen bis zu 5 Jahre. Die Vorrückung gilt ab dem Ersten des Monats, in dem die Jahre erreicht werden.
- Nach bestandener Lehrabschlussprüfung ist mindestens Gruppe D zu zahlen. In D und E darf das Mindestgehalt ohne Berufserfahrung in den ersten 12 bzw. 18 Monaten um bis zu 5 % unterschritten werden.
Vergleich mit den Nachbargruppen
| Gruppe | Einstieg pro Monat | Unterschied |
|---|---|---|
| Beschäftigungsgruppe G | € 4.445,89 | € 421,43 niedriger |
| Beschäftigungsgruppe I | € 5.926,25 | € 1.058,93 höher |
Formulierung für die Stellenanzeige
Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz ist in Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben, samt Hinweis auf eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung. Ein Beispiel für eine Vollzeitstelle in der Einstiegsstufe:
Für diese Position gilt ein kollektivvertraglicher Mindestgehalt von € 4.867,32 brutto pro Monat (Vollzeit, Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie im Fachverband Metalltechnische Industrie, Beschäftigungsgruppe H). Die Bereitschaft zur Überzahlung besteht.
Bei Teilzeit ist der Betrag anteilig anzugeben. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt künftig zusätzlich Angaben zum Einstiegsentgelt oder zur Spanne vor dem Vorstellungsgespräch.
Weitere Gruppen im KV Metalltechnische Industrie
- Beschäftigungsgruppe Aab € 2.622,74
- Beschäftigungsgruppe Bab € 2.622,74
- Beschäftigungsgruppe Cab € 2.755,26
- Beschäftigungsgruppe Dab € 3.009,80
- Beschäftigungsgruppe Eab € 3.467,53
- Beschäftigungsgruppe Fab € 3.882,79
- Beschäftigungsgruppe Gab € 4.445,89
- Beschäftigungsgruppe Iab € 5.926,25
- Beschäftigungsgruppe Jab € 6.506,47
- Beschäftigungsgruppe Kab € 8.601,69
Zur vollständigen Gehaltstabelle KV Metalltechnische Industrie
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Quelle und Stand
Die Beträge stammen aus dem Kollektivvertrag und wurden zuletzt am 18. Oktober 2026 aktualisiert. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Kollektivvertrags.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten wurden sorgfältig aus den angegebenen Quellen übernommen, können aber Fehler enthalten oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Originaltext des Kollektivvertrags. Keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Angegeben sind kollektivvertragliche Mindestbeträge für Vollzeit; Zulagen, Zuschläge, Überzahlungen und betriebliche Regelungen sind nicht berücksichtigt.